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News | Klima, Energie und Umwelt
26.10.2022

Bundesregierung kündigt Strom- und Gaspreisbremse sowie Härtefallentlastungen an

Unter dem Namen „Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges“ hat die Bundesregierung am 29.09.2022 ein Maßnahmenpaket zur Entlastung der Strom- und Gasverbraucher (inkl. der Indust-rie) im Umfang von bis zu 200 Mrd. Euro angekündigt und ein Eckpunktepapier (siehe rechts PDF) hierzu veröffentlicht. Damit reagiert sie nunmehr auch auf die eindringlichen Appelle aus der Industrie in den vergangenen Wochen.

Strompreisbremse: In Anlehnung an die derzeit auf EU-Ebene diskutierte Notfallverordnung sollen Erlösobergrenzen am Strommarkt eingeführt werden. Die so abgeschöpften Mittel aus dem Strommarkt sollen (ggf. unterstützt durch zusätzliche staatliche Zuschüsse) genutzt werden, um einen Basisverbrauch an Strom zu subventionieren. Für darüberhinausgehenden Strombedarf sollen Marktpreise gezahlt werden, um weiterhin einen hohen Anreiz zum Energiesparen zu setzen. Die Bundesregierung unterscheidet zwischen einerseits Privatverbrauchern und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und andererseits „übrigen Unternehmen, insbesondere großen Industrieunternehmen“. Für letztere soll eine „ähnliche“ Entlastung greifen

Gaspreisbremse: Ähnlich der geplanten Strompreisbremse sollen auch hier ein Basisverbrauch entlastet, gleichzeitig aber Anreize zum Energiesparen beibehalten werden. Da die Zufallsgewinne aus dem hohen Gaspreis überwiegend im außereuropäischen Ausland anfallen, soll die Gaspreisbremse allein über staatliche Zuschüsse finanziert werden. Die genaue Ausgestaltung soll sich am Bericht der bereits seit knapp zwei Wochen tagenden Gaskommission orientieren, den die Bundesregierung bis Mitte Oktober erwartet. Ausweislich der Aussagen auf der Pressekonferenz soll zudem die Gasbeschaffungsumlage abgeschafft bzw. über staatliche Mittel finanziert werden.

Härtefallhilfen für Unternehmen: Für Unternehmen, die von der Strom- und der Gaspreisbremse nicht in ausreichendem Maße gestützt werden, sind Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen vorgesehen. Diese sollen zielgerichtet u.a. in Härtefällen erfolgen. Das bestehende Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP), das seitens der Industrie einhellig als zu restriktiv kritisiert wurde, soll in den nun angekündigten Entlastungsmaßnahmen aufgehen.

Neben diesen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung weiterhin auch die Ausweitung des Angebots an Strom aus erneuerbaren Energien, Kohle- und Kernkraftwerken, um die Preise für Strom und Gas zu senken. Auf Verbraucherseite appelliert sie an Unternehmen und private Haushalte, den Energieverbrauch zu senken und hält an bereits eingeführten Maßnahmen wie den Energieeinsparverordnungen (EnSikuMaV, EnSimiMaV) und dem „Regelenergieprodukt Load Reduction“ (LRD, Link) fest. Im Übrigen ist seit heute die Sicherheitsplattform Gas online, über die im Falle der Notfallstufe Anweisungen der Bundesnetzagentur zur Lastreduzierung erfolgen würden (Link zur Pressemitteilung von Trading Hub Europe).

Die Ankündigung von Preisbegrenzungen für Strom und Gas ist ein sehr wichtiges Signal. Besonders zu begrüßen ist die explizite Berücksichtigung von Industrie und Unternehmen, die bei der Vorstellung des dritten Entlastungspakets Anfang September noch kaum erwähnt wurden. Die verschiedenen Appelle der Industrie in den vergangenen Wochen haben insofern Wirkung gezeigt. Allerdings sind aktuell noch keinerlei Einzelheiten zu den geplanten Maßnahmen bekannt, die eine umfassende Bewertung erlauben würden. Offene Gestaltungsfragen drehen sich beispielsweise darum, wie hoch die Entlastung ausfällt und ob der Empfängerkreis innerhalb der Industrie weiter differenziert wird.

Ebenso unklar ist noch, an welche Voraussetzungen die Entlastungen ggf. geknüpft werden und ab wann sie greifen. Die Bundesregierung kündigt jedoch ein sehr schnelles und unbürokratisches Vorgehen an.