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News | Klima, Energie und Umwelt
28.04.2025

Energie- und Umweltziele im Koalitionsvertrag 2025: Was plant die neue Regierung?

Wie schon im Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD angekündigt hat sich die Koalition auf folgende Ziele bzw. Maßnahmen im Rahmen der Energie- und Umweltpolitik geeinigt:

Klimaschutz:

Die Koalition bekennt sich zu den deutschen und europäischen Klimazielen und der Klimaneutralität Deutschlands bis 2025. 

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu wie folgt:

„Die deutschen und europäischen Klimaziele erreichen wir vorrangig durch Reduktion von CO2 und anderen Treibhausgasen in Deutschland, zusätzlich durch Anrechnung negativer Emissionen sowie in begrenztem Umfang durch hochqualifizierte und glaubwürdige CO2-Minderungen in europäischen Partnerländern“.

Speziell die Aufnahme der „Anrechnung negativer Emissionen“ im Koalitionsvertrag wird seitens des BV KSI begrüßt.

Emissionshandel:

Die Koalitionspartner werden den „European Green Deal“ und „Clean Industrial Act“ weiterentwickeln.

Die Koalition hält am System der CO2-Bepreisung fest und unterstützt die Einführung des zukünftigen EU-ETS 2. Ein fließender Übergang des deutschen BEHG in den ab 2027 geltenden europäischen EU-ETS 2 soll gewährleistet werden.   

Die Kalksandsteinindustrie gehört nach der bis 2026 geltenden Festpreisphase zum sogenannten EU-ETS 2. Nach dem jetzigen Stand wird für die Kalksandsteinindustrie kein verpflichtender Zertifikateinkauf eingeführt werden, dennoch ist mit enormen Teuerungsraten zu rechnen. Die Bemessungsgrenze (20 - 50 MW Feuerungswärmeleistung) zur Überführung vom EU-ETS 2 in den EU-ETS 1 wird von den Dampferzeugern in den Mitgliedsunternehmen unterschritten.

Energiepolitik:

Die Koalitionspartner wollen den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Die Partner werden ein Monitoring in Auftrag geben, mit dem bis zur Sommerpause 2025 der zu erwartende Strombedarf, der Stand der Versorgungssicherheit, der Netzausbau, der Ausbau der erneuerbaren Energien als Grundlage der weiteren Arbeit überprüft werden.

Energiepreise:

Die Koalition will Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens 5 Cent/kWh entlasten.

  • Als „Sofortmaßnahme“ wird die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß (0,05 Cent/kWh) 
    gesenkt.
  • Senkung von Umlagen und Netzentgelten.
  • Die Netzentgelte sollen „dauerhaft gedeckelt“ werden.
  • Dauerhafte Strompreiskompensation.
  • Die Gasspeicherumlage wird abgeschafft.
  • Günstige Gaslieferverträge mit internationalen Gasanbietern sollen ermöglicht werden.

Diese Maßnahmen werden seitens des BV KSI positiv bewertet. 

Zusätzlich soll als besondere Entlastung der sogenannte Industriestrompreis eingeführt werden, der sich aber nur an die energieintensive Industrie richten wird, wie z. B. an die Kalk- und Zementindustrie.

Die Kalksandsteinindustrie wird daher nicht vom Industriestrompreis profitieren können, was zu kritisieren ist. Die möglicherweise sinkenden Herstellungskosten für Kalk könnten aber anhand der zukünftigen Rohstoffpreise in der Kalksandsteinindustrie „positiv spürbar sein“. 

Überarbeitung der Kraftwerksstrategie:

Bis 2030 sollen bis zu 20 GW Gaskraftwerksleistung errichtet werden. Ein Anteil an H2-ready-Kraftwerken ist im Koalitionsvertrag nicht mehr vorausgesetzt. Die neuen Gaskraftwerke sollen in erster Linie an bestehenden Kraftwerksstandorten entstehen. Inländisch soll die Gasförderung zusätzlich genutzt werden.

Die Synchronisation von Windkraft- und Netzausbau soll zudem verbessert werden, z. B. durch die Ausweisung von befristeten Engpassgebieten.

Netze:

Die künftige Regierung möchte den Netzausbau und die Netzmodernisierung vorantreiben und die erneuerbaren Energien anpassen. 

Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung:

An dieser Stelle plant die Koalition eine Entbürokratisierung sowie schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren.

  • Umsetzung des „Pakts für Planungs-, Umsetzungs- und Genehmigungsbeschleunigung“ soll entschlossen fortgeführt werden.
  • Zügige Umsetzung der „Erneuerbare-Energie-Richtlinie III“. 

Energieeffizienz:

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) werden novelliert und vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt.

Förderung von CCS und CCU:

Ein Gesetzespaket zur Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) und der Abscheidung und Nutzung von CO2 (CCU) soll umgehend vorgelegt werden. Das öffentliche Interesse für den Bau von CCS/CCU-Anlagen und Leitungen soll festgestellt werden. 

Wünschenswert wäre eine Regelung zur Schaffung eines CO2-Leitungsnetzes. Ende September 2024 hatte der Bundestag bereits über einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) abgestimmt. Dieser sollte nun erneut aufgegriffen und zügig verabschiedet werden. 

Fazit: 

Wichtige Aspekte der Energiewirtschaft werden zwar benannt, aber wie genau die konkrete Umsetzung aussehen wird, ist noch offen. Einige Gesetzesentwürfe der letzten Regierung möchte die neue Koalition weiterverfolgen, wie z. B. das KSpG, Novellierung bzw. Vereinfachung des EnEfG und des EDL-G, was durchaus positiv zu bewerten ist. 

Wenn die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, können die Unternehmen der Kalksandsteinindustrie mit sinkenden Energiepreisen rechnen. 

Zum Thema „Umwelt und Kreislaufwirtschaft“ wird im Koalitionsvertrag folgendes erwähnt:

„Wir führen eine Abfallende-Regelung in der Ersatzbaustoffverordnung ein, ermöglichen notwendige Anlagen für die verstärkte Nutzung von Recyclingbaustoffen. Wir werden einen Aktionsplan biobasierte Baustoffe und einen Aktionsplan energieintensive Baustoffe erstellen“. 

Zusätzlich heißt es: 

„Auf Grundlage der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) werden wir ein Eckpunktepapier mit kurzfristig realisierbaren Maßnahmen erarbeiten. Wir reformieren § 21 Verpackungsgesetz und setzen die EU-Verpackungsverordnung praktikabel um“.

Der Primärrohstoffverbrauch soll so weit wie möglich gesenkt werden – pragmatische Umsetzung der NKWS. Die Genehmigung für heimische Rohstoffgewinnung soll erleichtert werden. Ein EU-Bodenschutzgesetz wird abgelehnt.

Die TA Luft und TA Lärm sollen überarbeitet und vereinfacht werden.

Fazit:

Die Unterstützung der Gewinnung von heimischen Rohstoffen wird unsererseits begrüßt.

Die Senkung des Primärrohstoffverbrauchs war bereits ein Ziel der Ampel-Koalition im Rahmen der NKWS. Das Aufkommen an Bauabfällen dürfte in absehbarer Zeit aber nicht steigen, daher wird die Deckung des Bedarfs an Rohstoffen nur durch den vermehrten Einsatz von Primärrohstoffen möglich sein.

Die Einführung einer Abfallende-Verordnung wird seitens des BV KSI begrüßt. Eine solche Verordnung sollte aber nicht nur in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) aufgenommen werden, da dann nur die geregelten Ersatzbaustoffe in der Einbauweise der EBV das Abfallende erreichen würden. Sekundärrohstoffe sollten möglichst umfassend aus dem Abfallregime entlassen werden. 

Die Überarbeitung der TA Lärm und TA Luft sind zu begrüßen. 

Die aktuellen Regelungen der EU-Verpackungsverordnung sind zu kritisieren, da damit für die Kalksandsteinindustrie weitreichende Änderungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Verpackungen einhergehen (siehe KS-Aktuell-Artikel 04-2025 „EU-Verpackungsverordnung in Kraft getreten“). 

Das Zustandekommen der Koalition steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der CDU sowie der Parteimitglieder der SPD. Die CSU hat bereits ihr Zustimmung erteilt. Nachdem alle Parteien dem Koalitionsvertrag zugestimmt haben, ist Anfang Mai 2025 mit der Wahl des neuen Bundeskanzlers und der Ernennung der Minister zu rechnen. 

Mit der neuen Regierung wird es das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seiner bisherigen Form nicht mehr geben. Das Energieressort bleibt wohl im Wirtschaftsministerium, der Klimaschutz geht aber zurück ins Umweltministerium.