
EU-Klimaziel 2040: Gesetzesvorschlag der EU-Kommission
Im Februar 2024 hatte die EU-Kommission ihre Empfehlung für ein CO2-Einsparziel für das Jahr 2040 von 90 % gegenüber dem Jahr 1990 veröffentlicht.
Anfang Juli 2025 hat die EU-Kommission einen konkreten Gesetzesvorschlag vorgestellt, mit dem dieses Ziel gesetzlich verankert und bindend werden soll.
Die EU-Kommission hält an ihrem Gesamteinsparziel von 90 % fest, will den Mitgliedsstaaten und Wirtschaftssektoren künftig aber mehr Flexibilität bei der Zielerreichung einräumen.
Im Folgenden sind die Vorschläge der EU-Kommission kurz zusammengefasst:
- Zusammenwirken der Wirtschaftssektoren
- Um Maßnahmen zur CO2-Einsparung möglichst kosteneffizient und flexibel zu gestalten, sollen die einzelnen Wirtschaftssektoren künftig „zusammenarbeiten“ dürfen – sektorübergreifende Umsetzung.
- Ermöglichung von Negativemissionen
- Die Kommission will zum „Ausgleich der Restemissionen aus Sektoren mit unvermeidbaren Emissionen“ die Möglichkeiten für permanente CO2-Entnahmen innerhalb der EU im Zuge der im Jahr 2026 anstehenden Überprüfung der EU-Emissionshandelsrichtlinie (EU-ETS-RL) verbessern.
- Zukünftig sollen Anreize geschaffen werden für die dauerhafte nationale Kohlenstoffspeicherung, z. B. für Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (BECCS) und der direkten und dauerhaften CO2-Entnahme aus der Umgebungsluft (DACCS) – entspricht der „Recarbonatisierung von Kalksandstein“.
- Verknüpfung mit dem „Clean Industrial Deal“
- Die EU-Kommission erkennt an, dass das Klimaziel für 2024 nur erreicht werden kann, wenn das die regulatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zulassen.
- Dazu gehören: Zugang zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln, faire Wettbewerbsbedingungen, klare Rahmenbedingungen für den Hochlauf klimafreundlicher Technologien.
- Dafür soll der „Clean Industrial Deal“ notwendige Voraussetzungen schaffen.
Der EU-Kommissionsvorschlag kann insgesamt als sehr vage angesehen werden. Positiv zu erwähnen ist der Umgang mit Negativemissionen und die Anerkennung von CO2-Minderungen außerhalb der EU. Wie die sektorübergreifende 90-%-Minderung unter den derzeitigen Randbedingungen gelingen soll, ist fraglich. Auch der Verweis auf den „Clean Industrial Deal“ lässt noch viele Fragen offen.
Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. wird die angekündigten Gesetzgebungsverfahren zum Clean Industrial Deal kritisch begleiten und sich für deutliche Vereinfachungen der EU-Regulierung, insbesondere im Umweltrecht, einsetzen.
Der Kommissionsvorschlag zum EU-Klimaziel 2040 wird noch dem EU-Parlament und -Ministerrat vorgelegt, die Verabschiedung ist bis zur Weltklimakonferenz im November geplant.