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News
Klima, Energie und Umwelt
28.10.2026

Neuer BIK-Förderaufruf

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die dritte Runde der „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ gestartet (siehe Pressemitteilung). Die entsprechenden beiden Förderaufrufe wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Neuer BIK-Förderaufruf: Klimaschutz in der Industrie
Der neue Förderaufruf der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt Investitionen in klimafreundliche Produktionsverfahren. Auch für die Kalksandsteinindustrie sind die Dekarbonisierung industrieller Prozesse und die Steigerung der Energieeffizienz wichtige Zukunftsthemen.

Die Förderaufrufe umfassen das vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) administrierte Teilmodul 3 des Moduls 1 („Dekarbonisierung der Industrie“, technologieübergreifend) sowie das vom Projektträger Jülich (PtJ) betreute Teilmodul 2 des Moduls 2 („Förderung von CCU und CCS“). Diese Teilmodule betreffen lediglich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Förderung von Investitionsvorhaben zur Anwendung und Umsetzung von Dekarbonisierungsprojekten ist nicht Teil dieser Förderrunde. Interessierte Unternehmen haben nun bis zum 6. Dezember 2026 Zeit, entsprechende Projektskizzen einzureichen. 

Die dritte BIK-Förderrunde steht unter dem Vorbehalt, dass der Entwurf des Bundeshaushalts 2027 wie geplant im November beschlossen wird. Im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind rund 664 Mio. € für die BIK veranschlagt. Nachfolgend fassen wir die wesentlichen Elemente der dritten BIK-Förderrunde sowie den Ablauf des Antragsverfahrens für Sie zusammen: 

Modul 1 „Dekarbonisierung der Industrie“, technologieübergreifend – Teilmodul 3 

  • Förderfähig ist die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung von Technologien, die darauf abzielen, die CO2-Emissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.
  • Industrielle Forschungsprojekte erhalten bis zu 35 Mio. €, experimentelle Entwicklungsprojekte bis zu 25 Mio. € und Durchführbarkeitsstudien bis zu 8,25 Mio. € Förderung.
  • Die Förderintensität beträgt bis zu 25 % für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 % für industrielle Forschung sowie Durchführbarkeitsstudien. Sie erhöht sich für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte, für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte. Für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sind weitere Aufschläge bis zu einer maximalen Förderintensität von 80 % möglich.
  • Antragsberechtigt sind Industrieunternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland. Bewerbungen sind auch als Konsortium aus mehreren Unternehmen oder in Kooperation mit Hochschulen, Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen möglich. Das beantragte Vorhaben muss auf Bundesgebiet umgesetzt werden.
  • Weitere Informationen und Unterlagen sind auf den Seiten des KEI abrufbar. Darüber hinaus veranstaltet das KEI am Dienstag, den 27. Oktober 2026, 10:00-12:00 Uhr einen digitalen Skizzenworkshop speziell zu Fördermodul 1.3. Eine Anmeldung ist hier möglich.

Modul 2 „Förderung von CCU und CCS“ – Teilmodul 2 

  • Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich CCU/CCS. Dies betrifft die Entwicklung und Erprobung von innovativen und effizienten Anlagen und Verfahren zur Abscheidung und Nutzung von industriellem CO2 sowie zur Abscheidung, Nutzung und/oder Speicherung von CO2 aus der Luft (Direct Air Capture mit CCS, DACCS). Auch die Entwicklung und Erprobung von Verfahren zur Erkundung, Erschließung und zum Monitoring von CO2-Speichern ist förderfähig.
  • Gefördert werden nur solche Vorhaben, bei denen überwiegend schwer vermeidbare CO2-Emissionen reduziert werden sollen (insbesondere aus der Zement- und Kalkindustrie sowie der Abfallwirtschaft).
  • Industrielle Forschungsprojekte erhalten bis zu 35 Mio. €, experimentelle Entwicklungsprojekte bis zu 25 Mio. € und Durchführbarkeitsstudien bis zu 8,25 Mio. € Förderung.
  • Die Förderintensität beträgt bis zu 25 % für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 % für industrielle Forschung sowie Durchführbarkeitsstudien. Sie erhöht sich für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte, für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte. Für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sind weitere Aufschläge bis zu einer maximalen Förderintensität von 80 % möglich.
  • Bei Konsortien muss jeder Vorhabenpartner einen separaten Antrag einreichen und mindestens ein Unternehmen die Anwendung der Vorhabenergebnisse industriell in einer Anlage in Deutschland planen.
  • Weitere Informationen und Unterlagen sind auf den Seiten des PtJ abrufbar. 

Antragsverfahren und Fristen

Wie schon in ersten beiden Förderrunden, wird die BIK-Förderung in zwei Stufen beantragt, bei dem gemäß der aktuellen Förderaufrufe folgende Fristen gelten:

Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen in Modul 1.3 und Modul 2.2 endet am 6. Dezember 2026.

Über die Auswahl der Projektskizzen, die zur Einreichung des eigentlichen Förderantrags qualifiziert, sollen die Bewerber im Frühjahr 2027 informiert werden.

Die Frist zur Einreichung der Förderanträge endet am 7. März 2027.