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News
Klima, Energie und Umwelt
27.09.2024

Plattform für Abwärme (PfA) – Bagatellgrenzen und neues Merkblatt

Die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelte Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat im August 2024 ein aktualisiertes Merkblatt zur PfA veröffentlicht (Version 1.3.). Die Bagatellgrenzen für die von Unternehmen zu erfassenden und zu berichtenden Abwärmepotenziale (= wesentliche Abwärmemengen) wurden von 2,5 auf 2,77 GWh angehoben.

Die aktuellen Bagatellgrenzen unterscheiden zwischen Anlagenschwellen und Standortschwellen und beziehen sich jeweils auf das letzte vollständige Kalenderjahr oder die letzten 12 Monate. Zukünftig sind folgende Abwärmepotenziale von der Meldepflicht bei der PfA ausgenommen:

  • Anlagen, die eine Abwärmemenge von weniger als 200 MWh erzeugen.
  • Anlagen, deren Abwärme weniger als 1500 Betriebsstunden im Jahr zur Verfügung steht. 
  • Anlage, deren Abwärme im Jahresdurchschnitt eine Abwärme von unter 25 °C (bisher unter 20 °C) aufweist.
  • Die Standortschwelle liegt bei einer Gesamtabwärmemenge von weniger als 800 MWh. 
  • An Standorten mit mehreren Anlagen berechnet sich das Abwärmepotential des Standorts aus der Summe der Abwärmepotentiale der Anlagen, die die Anlagenschwelle überschreiten. (PfA Merkblatt 1.3: „Als Standort ist ein räumlich zusammenhängendes, abgegrenztes und in sich geschlossenes Betriebsgelände zu verstehen. Für einen außenstehenden Dritten muss sich der Standort deutlich als Einheit darstellen.“). 

Die neuen Bagatellgrenzen für Anlagen und Standorte sollten laut aktuellem Merkblatt durch den vom Bundeskabinett im Mai 2024 beschlossenen Gesetzesentwurf zur Änderung des EnEfG auch gesetzlich verankert werden. Nach wie vor endet die Frist zur erstmaligen Meldung der Abwärmepotentiale am 1. Januar 2025. Das Inkrafttreten des novellierten EnEfG ist für November 2024 geplant. 

Bei der Bestimmung der maximalen thermischen Leistung einer Abwärmequelle und jährlichen Wärmemenge sind laut aktuellem Merkblatt der PfA plausible Schätzungen und Modellierungen erlaubt. Zur Bedienung des Meldeportals hat die BfEE einen technischen Leitfaden (Version 1.0) veröffentlicht.