Wir informieren Sie gerne
Wir informieren Sie gerne
News
Klima, Energie und Umwelt
29.07.2025

Referentenentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Im September 2024 hatte der Bundestag bereits über einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) hin zum Kohlendioxidspeicherung- und -transportgesetz (KSpTG) abgestimmt.

Seit dem Ende der Ampel-Koalition war der Gesetzesentwurf ausgesetzt. Nun wurde das Thema „KSpTG“ im Koalitionsvertrag aufgegriffen und ein neuer Gesetzesentwurf vorgestellt. 

Der Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V. begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem aktuellen Referentenentwurf zur Änderung des KSpG beabsichtigt, zentrale Voraussetzungen für die Nutzung von CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization) in Deutschland zu schaffen. Der Entwurf ist ein notwendiger und richtiger Schritt, um schwer vermeidbare Industrieemissionen zu senken, Investitionen auszulösen und die energieintensive Industrie klimaneutral und wettbewerbsfähig aufzustellen. 

Die geplanten Änderungen zielen auf tragfähige Rahmenbedingungen für den Transport, die Speicherung und Nutzung von CO₂ und stärken die notwendige Investitionssicherheit für die energieintensive Industrie, wie z. B. die für die Kalksandsteinindustrie in der „Rohstoffkette“ wichtige Kalkindustrie. Besonders hervorzuheben sind: 

  • Klarstellung der Speicherzulässigkeit industrieller Emissionen:
    • Einbeziehung schwer vermeidbarer industrieller Prozessemissionen in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
    • Entspricht der langjährigen industriepolitischen Forderung und eröffnet betroffenen Unternehmen eine rechtssichere und praktikable Option hinsichtlich Maßnahmen zur Dekarbonisierung.
  • Planungsrechtlicher Infrastrukturrahmen:
    • Einführung eines eigenständigen planungsrechtlichen Verfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von CO₂-Leitungen.
    • Ermöglicht eine koordinierte Entwicklung der CO₂-Transportinfrastruktur.
    • Stärkt die Grundlage im Planungs- und Genehmigungsprozess und ermöglicht Potenziale zur Beschleunigung der Vorhaben.
  • Rechtssicherheit für Offshore-Speicherung:
    • Die gesetzliche Verankerung der Offshore-Erkundung und -Speicherung in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sowie auf dem Festlandsockel – unter explizitem Ausschluss des Küstenmeers – schafft eine erstmals belastbare Rechtsgrundlage für marine CO₂-Speicherprojekte.
  • Landesrechtlicher Opt-in-Mechanismus für Onshore-Speicherung:
    • Einführung eines bundesländerspezifischen Opt-in-Mechanismus für die Onshore-Speicherung ermöglicht es den Ländern, entsprechend ihrer regionalen Gegebenheiten Speicherprojekte zuzulassen.

Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs) setzt sich im Rahmen seiner Stellungnahme dafür ein, dass der Gesetzesentwurf noch im Sommer 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung schnellstmöglich zugeleitet wird. Der bbs hat zusätzlich noch folgende Anmerkungen in einer Stellungnahme aufgenommen:

  • Rechtliche Voraussetzungen noch in 2025 schaffen:
    • Energieintensive Industrien müssen bis Ende der 2030er Jahr weitgehend klimaneutral produzieren.
    • Es ist entscheidend, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung von Anlagen zur CO2-Abscheidung noch dieses Jahr vorliegen.
    • Ein parlamentarisches Verfahren zum KSpTG ohne Verzögerungen sowie konkrete Maßnahmen zur CO2-Infrastrukturplanung, -finanzierung und -regulierung sind dafür wichtige Erfolgsfaktoren.
  • Investitionsabsicherung und regulierte Kosten für einen schnellen CO2-Infrastrukturaufbau:
    • Ziel muss es sein, in Deutschland international wettbewerbsfähige CO2-Transportketten für alle Beteiligten zu entwickeln und die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
    • Es bedarf eines finanziellen Instruments zur Investitionsabsicherung, das sich an den Regelungen zum Wasserstoffkernnetz orientieren könnte.
  • Wettbewerbsnachteile durch mehr Speichermöglichkeiten vermeiden:
    • Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen, sollte eine Untersuchung und Entwicklung der geologischen CO2-Speicherung auch an Land stärker unterstützt werden.
  • Neben Fokus auf Pipelinenetz auch multimodalen CO2-Transport berücksichtigen:
    • Das KSpTG sollte neben dem Pipelinenetz auch alternative Transportmodi wie z. B. den Schienen- und Schiffsverkehr rechtssicher ausgestalten.

Der vorliegende Referentenentwurf stellt einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar, insbesondere durch die ausdrückliche Einbeziehung technisch schwer oder nicht vermeidbarer Prozessemissionen in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Gleichwohl besteht weiterhin erheblicher Konkretisierungsbedarf im Hinblick auf die Finanzierung der Infrastruktur sowie der Absicherung der mit CCUS-Projekten verbundenen Investitionsrisiken. Ohne finanzielle Instrumente und Rahmenbedingungen werden die geplanten Maßnahmen im Rahmen des KSpTG allerdings ausgebremst. 

Für die Kalksandsteinindustrie sind zukünftige CCUS-Dekarbonisierungsmaßnahmen seitens der Kalkindustrie von großer Relevanz. Denn der größte Anteil von rund 80 % der Treibhausgasemissionen, die der Kalksandsteinindustrie zugerechnet werden, entstehen durch den Produktionsprozess des Rohstoffs Branntkalk.