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Bauanwendung
20.02.2023

Bundesbauministerium startet Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" zum 01.03.2023

Das Bundesbauministerium (BMWSB) hat am 25.01.2023 die neue Förderrichtlinie für das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ veröffentlicht.

Zum 1. März 2023 startet die Neubauförderung, die sich, wie angekündigt, am Gebäudelebenszyklus orientiert. Das aktuelle Neubau-Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) für das „Effizienzhaus 40 NH-Klasse“ läuft noch bis Ende Februar weiter und wird dann durch das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ ersetzt.

Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses (EH) 40 für Neubauten vorweisen. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen. Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Insgesamt stehen für die Neubauförderung 1,1 Mrd. Euro jährlich zur Verfügung, wobei davon 750 Mio. Euro auf das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ entfallen und weitere 350 Mio. Euro auf die ebenfalls neue Wohneigentumsförderung für Familien (WEF). Diese Fördermaßnahme unterstützt ab Juni 2023 Familien mit einem versteuernden Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro plus 10.000 Euro pro Kind bei der Wohneigentumsbildung mit zinsverbilligten Krediten, wenn sie eine neugebaute Wohnung zur Selbstnutzung erwerben bzw. neu errichten, sofern mindestens der EH 40-Standard erreicht wird.

Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie herrscht zwar nun Klarheit über die künftige Neubauförderung, allerdings sind die veranschlagten 1,1 Mrd. Euro pro Jahr bei Weitem nicht ausreichend, sodass die Anreize für Investitionen gering ausfallen werden. Angesichts des hohen Aufwands für die Nachhaltigkeitszertifizierung nach einem der gemäß QNG zugelassenen Zertifizierungssysteme (z.B. DGNB oder NahWo) der zu den ohnehin anfallenden Kosten für die Realisierung der Energieeffizienz-Maßnahmen hinzukommt, ist damit zu rechnen, dass die neue Förderung keine signifikante Nachfrage erfahren wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Links:

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/01/kfn-neubau.html

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/bauen/rl-bundesfoerderung-kfn.html