Verleihung von Zertifikat und Gütesiegel

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Mit der Bewertung und Überprüfung aller vorgelegten Unterlagen hat der Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V. die nach der Bauproduktenverordnung notifizierte Stelle Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e.V. beauftragt.

Die Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e.V. prüft das Zertifikat (Punkt 1.), die Leistungserklärung (Punkt 2.) und den Prüfbericht zur Fremdüberwachung (Punkt 4.). Sie beurteilt die vorgelegten Unterlagen abschließend und erstellt für jeden fremdüberwachten Kalksandstein einen Bewertungsbericht.

Der Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V. verleiht – bei positiver Bewertung durch die Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e.V. – ein Zertifikat, mit dem der Hersteller die Berechtigung zur Nutzung des Kalksandstein-Gütesiegels in Zusammenhang mit den Kalksandsteinen erhält, für die ein positiver Bewertungsbericht vorliegt. Diese sind im Zertifikat aufgeführt.

Werden im Bewertungsbericht der Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e.V. Mängel festgestellt, richtet sich das weitere Vorgehen nach den Durchführungsbestimmungen zur Fremdüberwachung in DIN 20000-402.

Die Kosten für mögliche Wiederholungsprüfungen und die erneute Beurteilung trägt der Gütesiegelnutzer.

Rechtsvorbehalt

Den Verwendern von Kalksandsteinen gewährleistet ausschließlich der Hersteller (Nutzer des Gütesiegels) – niemals der Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V. oder die von diesem beauftragte Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e.V. – , dass die Kalksandsteine den zugrunde liegenden technischen Spezifikationen oder freiwilligen Qualitätsvereinbarungen entsprechen.